Patientenverfügung

Selbstbestimmt bis zum Schluss

Der medizinische Fortschritt ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen möglich, die nicht jeder für sich nutzen möchte. Eine Patientenverfügung legt die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest. Sie ist eine anerkannte gesetzliche Grundlage, falls die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dieser Zustand kann durch eine schwere Erkrankung, aber auch durch einen Unfall eintreten. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen, falls Sie ein solches Schriftstück verfassen; auch sollte es zugänglich sein, wenn es gebraucht wird.

Wir empfehlen Ihnen, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, den wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln.

Staatliche Information

  Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

Kirchliche Information

  Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative.
Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.

Erbrecht

Die gesetzlichen Vorgaben

Das bürgerliche Recht legt eine gesetzliche Erbfolge fest. Diese setzt ein, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen fest. Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil des Erbes zu.

Hierbei sind:

Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Adoptivkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, den wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln.

  Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an.

Testament /Testamentsvorlagen

Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?

Jeder volljährige Mensch, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann ein Testament verfassen. Es muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.
Für Privatpersonen ist ein Testament dann empfehlenswert, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht - wenn z.B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragraphen es vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind.
Das so genannte Berliner Testament setzt Ehepartner als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, sobald beide Elternteile verstorben sind. Bei einem großen Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.

Ein gemeinschaftlich verfasstes Testament darf auch nur gemeinschaftlich geändert werden. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich.
Alle Betroffenen sollten über die Existenz des Schriftstückes und den Aufbewahrungsort unterrichtet werden.

Wir empfehlen Ihnen, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, den wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln.